Staatsverträge
Damals, in der guten alten Zeit, als das Völkerrecht (Staatenrecht) noch Völkerrecht war ...
Staatsverträge (Staatenverträge) sind Verträge unter Staaten
Und zwar Verträge die ausschließlich unter Staaten geschlossen werden. Wenn auch nur ein Vertragspartner kein Staat ist, ist es schon kein Staatsvertrag mehr.
Staatsverträge bedürfen der Ratifikation durch das Staatsoberhaupt
Durch die Ratifikation des Staatsvertrages durch das Staatsoberhaupt bringt der Staat die benötigte Willenserklärung zum Abschluß des Staatsvertrages zum Ausdruck. Ausnahmen bilden die Kriegsverträge, in denen die Offiziere im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnisse (z.B. Waffenstillstände (keine Friedensverträge)) abschließen können. Gleiches gilt für übertragene Rechte an hochgestellte Beamte, welche auch in vereinbarten Grenzen Staatsverträge abschließen können.
Die nationale Gesetzgebung bestimmt darüber wer als Staatsoberhaupt die staatliche Vertretungsbefugnis innehat. Das Verlangen eines ausländischen Staates den Staatsvertrag nicht mit dem national bestimmten Staatsoberhaupt abzuschließen kommt einer Ablehnung des Vertragsabschlusses gleich (der Staatsvertrag kommt durch Verunmöglichung nicht zustande). Im Bezug auf einen Friedensvertrag wird durch diese Intervention nicht der Wille, sondern der Unwille zum Frieden ausgedrückt.
Konkordate
Wenn das Fürstentum Liechtenstein mit der römisch katholischen Kirche einen Vertrag abschließt, ist es kein Staatsvertrag, weil die römisch katholische Kirche kein Staat ist. Darum werden diese Verträge mit der römisch katholischen Kirche auch Konkordate genannt.
Halbsouveräne Staaten
Halbsouveräne Staaten können nur in den Grenzen Staatsverträge schließen, die ihnen ihre Oberherrlichkeit (die Oberherrschaft; die Besatzungsmacht) gewährt.
Neutralisierte Staaten
Neutralisierte Kulturstaaten wie die Schweiz können nur in dem Rahmen Staatsverträge abschließen, die ihren Status als "Pufferstaat", bzw. neutralisierter Staat nicht gefährdet. Damit sind Bündnisverträge für neutralisierte Staaten ausgeschlossen. Das ist aber auch die einzige völkerrechtliche Einschränkung deren sie Unterliegen. Auf allen anderen Gebieten, die ihre Neutralität wahrt, können sie wie jeder andere Kulturstaat oder Völkerrechtssubjekt völkerrechtsgültige Staatsverträge abschließen.
Lebensdauer von Staatsverträgen
Ist keine zeitliche Beschränkung in den Staatsverträgen vereinbart worden, sind sie unbegrenzt gültig. Nur Kriege und der Untergang eines Vertragspartners sowie die Aufkündigung können Staatsverträge dann beenden.
Ist eine zeitliche Beschränkung im Staatsvertrag vereinbart worden, dann erlischt er, wenn er nicht über einem (meist im Vertrag vereinbarten Zeitraum) jeweils verlängert wird.
Nicht jeder Staatsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Zwei nicht originäre Völkerrechtssubjekte können keine völkerrechtlichen Staatsverträge abschließen. Das ist das Privileg der originären Völkerrechtssubjekte.
Rundfunkstaatsvertrag / Medienstaatsvertrag ...
Völlig grotesk wird es, wenn die BRDespotie mit ihren Rundfunkmedienanstalten "Rundfunk-Staatsverträge" abgeschlossen haben will. Denn bei diesem Verträgen ist kein Staat beteiligt.
Siehe in Verordnung Nr. 46 (Amtsblatt der Militärregierung Nr. 13 auf den Seiten 305 und 306) die Gründung der "Bundesländer" Niedersachsen und Nordrhein/Westfalen, welche nachweislich von der feindlichen Militärregierung (Besatzungstruppen) als Verwaltungsgebiete gegründet wurden. Aus ihnen kann kein Staat entstehen, weil sie sich auf preußischem Boden (dem originärem Staatsgebiet) befinden und weil sie von einer feindlichen Macht gegründet wurden.
Gleiches gilt für den Nordwestdeutschen Rundfunk. Dieser wurde in Verordnung Nr. 118 (Amtsblatt Militärregierung Nr. 22 Seite 656 f.) von der feindlichen Militärregierung gegründet.
Wie aus diesen Amtsblättern der britischen Besatzungsmacht hervorgeht, haben hier die Ableger der britischen Militärregierung untereinander einen Vertrag geschlossen.
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