Vom Militarismus

Was ist völkerrechtlich mit dem Begriff Militarismus gemeint? 

Um dieser Frage nachzugehen sollte man neben den üblichen verdächtigen "Lexika" einmal auf die Aussage eines Völkerrechtsgelehrten zurückgreifen. Aber werfen wir erst einmal einen Blick darauf, wo der gemeine Deutsche mit dem Begriff kollidiert. 

Zum einen begegnet einem in der BRD der Begriff Militarismus im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Zum anderen im älteren Kontrollratsgesetz Nr. 46 der Alliierten Feindmächte Deutschlands. 

Im Grundgesetz:

Artikel 139

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Im Kontrollratsgesetz Nr. 46:

KONTROLLRAT GESETZ Nr. 46
Auflösung des Staates Preußen 

Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Man beachte wer das Kontrollratsgesetz vom 25. Februar 1947 unterzeichnet hat.

Unterzeichner des nicht ratifizierten Kontrollratsgesetz Nr. 46 sind:

P. Koenig, General der Armee, V. Sokolovsky, Marschall der Sowietunion, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant.

Es waren lediglich alliierte Militärangehörige, die ausschließlich im Rahmen des Völkerrechts, völkerrechtsgültige Verträge schließen können (hier also u.a. im Rahmen der Haager Landkriegsordnung). Was sie gar nicht können ist Kulturstaaten die nach dem Kriege wieder orginäre Völkerrechtssubjekte sind, wie das Deutsche Reich oder Preußen, aufzulösen. Denn das können ausschließlich die Staatsoberhäupter der beteiligten Staaten innerhalb eines Friedensvertrages. Keinesfalls können dies die feindlichen Militärangehörigen, egal  ob sie dies unter sich, oder unter Ausschluß der Betroffenen machen. Damit dürfte nachgewiesen sein, daß das Kontrollrat Gesetz Nr. 46 keine völkerrechtliche Gültigkeit besitzt. 

Abgesehen davon das diese Herren den Staat (Königreich) Preußen nicht auflösen können oder konnten sollte man wissen was man ursprünglich unter den Begriff "Militarismus" verstanden hat, und was bis heute noch gilt. 

Brief von Franz von Liszt an Helmer Key

Aufklärung kann an dieser Stelle ein Brief Franz von Liszts an Helmer Key vom stockholmer „Svenska Dagbladet“ aus dem Jahre 1914 liefern. In der Antwort zur Frage Nr. 7 schreibt der Völkerrechtsgelehrte Franz von Liszt: 

7.Frage: Ist der deutsche Militarismus aggressiv oder defensiv gewesen?

Antwort: Der deutsche „Militarismus“ bedeutet das Volk in Waffen. Unser Volksherr ist nicht mehr aggressiv als das Volksheer der Franzosen oder der Russen oder der Japaner; und wie die Erfahrung gelehrt hat, weniger aggressiv, als der englische Navalismus. Ein Volksheer kann für Kabinettskriege nicht beliebig verwendet werden. Dass unser ganzes deutschen Volk, Deutsche; Polen, Dänen und Elsässer, ostelbische Junker und sozialdemokratische Fabrikarbeiter, Katholiken und Protestanten, Gebildete und Ungebildete in einmütiger Begeisterung ins Feld gezogen sind, dass die Träger deutsche Kunst und deutscher Wissenschaft sich mit diesem Heer eins fühlen : Das ist, glaube ich, der beste Beweis dafür, das unser Krieg kein Angriffskrieg ist. Wir kämpfen um unsere Existenz und um unsere Grossmachtstellung, die wir aus eigener Kraft uns erworben haben : Dafür sollte man, möchte ich meinen, auch im neutralen Ausland volles Verständnis haben.

Militarismus ist also nichts anderes als die mehr oder weniger übliche Wehrpflicht. Nur hört sich Militarismus gefährlicher an, und das Kopfkino des betroffenen Lesers kann phantasievoll beginnen. Inwiefern die preußische Wehrpflicht gefährlicher sein soll als die schweizerische Wehrpflicht, die us-amerikanische Wehrpflicht, oder die britische bzw. die russische Wehrplficht, kann man sich nun selbst völkerrechtsverbindlich beantworten. 

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